Grad einen
interessanten Artikel auf
YiGG entdeckt. Die
Deutsche Nationalbibliothek hat ihre Zustaendigkeit ein bisschen ausgeweitet. Und zwar auf das gesammelte Kulturgut der deutschen Webseitenbetreiber. Das heisst, dass jeder Betreiber einer Webseite, der
... berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
hat die Pflicht, sein Werk der Nationalbibliothek zur Verfuegung zu stellen.
Das Nichterbringen dieser Pflicht wird uebrigens mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet. Stellt sich einem doch durchaus die Frage, inwieweit das sinnvoll ist und wo die das ganze Zeug ueberhaupt speichern wollen. Auch das Kosten-Nutzenverhaeltnis fuer die Betreiber/Autoren der Seiten stell ich hier mal in Frage. Das naechste, was sich mir aufdraengt ist die "Datensicherheit" der dort hinterlegten Seiten, da laut der DNB auch Seiten zur Verfuegung gestellt werden muessen, die mit Passwoertern geschuetzt sind. Ist das ein weiterer (unterschwelliger) Versuch, den kleinen Mann um seine Privatsphaere zu bringen. Und wie wirkt sich das auf die Seiten der Unternehmen aus? Hat nicht jedes Unternehmen auf seiner "Internetpraesenz" einen internen Bereich? Alles in allem sehr fragwuerdig fuer mich, wobei es aber doch auch irgendwie einen gewissen Reiz hat, das kann man hier nicht abstreiten. Denn welcher Website-Betreiber wollte nicht schon immer mal einen offline-Mirror in der Deutschen Nationalbibliothek haben?